Effektivierung und Beschleunigung des Gerichtsverfahrens
Die neue Regierungsvorlage sollte die Effektievierung und Beschleunigung des Gerichtsverfahrens gewährleisten. Die neue Vorlage bringt eine neue Art der Zustellung der gerichtlichen Schriftstücke, vereinfacht die Protokollierung und unter anderem reduziert sie auch den Umfang der Begründung von den Gerichtsentscheidungen. Zweck dieser Änderungen ist die Verhinderung von Verzögerung des Rechtstreites, Effektievierung der Arbeit von den Richtern, sowie die Teilvereinfachung der Zivilprozessordnung. Nach der neuen Vorlage wird die Pflichtzustellungsadresse bestellt, die jeder entweder selbst auswählt oder eine solche Adresse wird ihm aufgrund der Eintragung im Handelsregister, Gewerbezentralregister, Einwohnerregister usw. zugeteilt. Diese Festlegung sollte einige Probleme bei der Zustellung reduzieren. Die Vorlage umfasst auch die elektronische Art der Zustellung, die noch verstärkt und bevorzugt wird. Anstatt des schriftlichen Protokolls wird neuerdings die Protokollierung des ganzen Verfahrens durch einen Ton- oder Bildträger eingeführt. Falls die neue Vorlage ohne Probleme durch den Gesetzgebungsprozess durchläuft, sollten die Änderungen im Laufe des Jahres 2008 wirken.
Das neue Insolvenzgesetz
Seit dem 1. 1. 2008 wurden das Konkursverfahren und Vergleich durch das neue Insolvenzverfahren ersetz. Das Insolvenzgesetz ist mit dem neuen Jahr in Kraft getreten und grundsätzlich ändert den Bereich des Zusammenbruchs. Unter Anderen werden jetzt die alle Lösungswege des Zusammenbruchs nach einem einheitlichen Verfahren gelöst. Daneben wurden neuen Lösungswege entstanden, als Schuldbefreiung und Reorganisation. Auch die Rolle der Insolventgläubiger wurde verstärkt.
Das neue Arbeitsgezetsbuch
Mit der Wirkung vom 1. 1. 2007 ist das neue Arbeitsgesetzbuch in Kraft getreten. Unter Anderen neuen Bestimmungen wurde auch die Regelung der Beendigung des Arbeitsverhältnisses neu geregelt. Es kam zur Vereinheitlichung der Kündigungsfrist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die Kündigungsfrist von zwei Monaten ist als Minimalfrist vorgesehen und kann von den Beteiligten vertraglich verlängert werden. Die Verpflichtung des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer eine andere Arbeit anzubieten und ihm bei der Suche einer Anstellung behilflich zu sein, ist weggefallen. Eine Vereinbarung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss schriftlich geschlossen werden, ansonsten ist Sie unwirksam. In dem neuen Arbeitsgesetzbuch wird auch u.A. ein neuer Begriff benutz – der neue Begriff „Verletzung von Pflichten, die sich aus den Rechtsvorschriften ergeben, die sich auf die vom Arbeitnehmer ausgeführte Arbeit beziehen“ soll den alten Ausdruck „Arbeitsdisziplin“ ersetzen
Advokatenkanzlei
Die Kanzlei ist eine Vereinigung von Anwälten - natürlicher Personen, die gemeinsam die Anwaltschaft ausüben und gemeinsam den Namen "Klouček Sládek Topinka & Džmuráňová" führen. Die Kanzlei wirkt auf den Markt der Rechtsanwaltstätigkeit seit 1991 und gewährt juristischer Betreuung in allen Bereichen tschechisches Recht mit Ausnahme von der Steuerberatung.
Unsere Ambition ist vor allem die Gewährung komplexer juristischer Betreuung für unternehmerische Subjekte; zu diesem Zweck spezialisieren sich die in der Kanzlei tätigen Anwälte bis zu einem gewissen Grad und sofern dies die Bedürfnisse des Klienten erfordern, beteiligen sich mehrere Personen an der Gewährung der Rechtsleistungen. Gleichzeitig vertreten wir die Ansicht, dass unerlässliche Voraussetzungen für eine hinreichende Applikation des Rechts in der angeführten Sphäre in allen Zusammenhängen entsprechende Kenntnisse und praktische Erfahrungen auch in anderen Bereichen des Rechts sind, und deshalb haben wir einen Teil unserer Kapazität auch der nichtkommerziellen Sphäre vorbehalten.